Antragsstellung kurz erklärt...

WEM WIR HELFEN

Was wird gefördert und wie stelle ich einen Antrag?

  • Die Marianne Strauß Stiftung fördert nur im Bundesland Bayern.
  • Die Bedürftigkeit der Personen muss mittels Kopien von Originalbelegen und Sozialberichten anerkannter Organisationen oder Ämter nachgewiesen sein.
  • Eigene Mittel der Antragsteller müssen nach Kräften vernünftig eingesetzt werden. Dazu zählen auch mögliche Sach- oder Arbeitsleistungen.
  • Die Marianne Strauß Stiftung kann in der Regel keine Schulden oder Rechtsanwalts- und Arztkosten übernehmen.
  • Hilfeleistungen, die der Gesetzgeber oder Dritte anbieten, müssen vor einer Förderung durch die Stiftung ausgeschöpft sein.
  • Die Gesamtfinanzierung eines Projektes muß nachhaltig gesichert sein, so dass sich der gewünschte Erfolg einstellen kann.
  • Die Fördermittel müssen zweckgebunden eingesetzt werden, entsprechende Nachweise (Belege, Rechnungen) sind zu erbringen
  • Ein Rechtsanspruch auf Fördermittel besteht nicht.

Wir verwenden Spendengelder, deshalb müssen Formalitäten eingehalten werden. In der Regel ist eine schnelle Direkthilfe durch die Stiftung möglich.

 

ABLAUF DER ANTRAGSSTELLUNG

bei der Marianne Strauß Stiftung


Schriftliche Antragstellung
ausschließlich durch soziale Beratungsstelle (Diakonie, Caritas, Sozialdienst kath. Frauen, Donum Vitae, LRA o.ä.) mit Sitz in Bayern


Prüfung der Unterlagen
inkl. Kostenvor- anschlag/Kosten- aufstellung für die benötigte Unterstützung


Genehmigung & Auszahlung
per Überweisung an den Betroffenen, eine caritative Einrichtung oder an den Rechnungssteller


Einkauf durch den Antragssteller
und Einreichung der Rechnungskopie an die Marianne Strauß Stiftung