Erblasser kurz erklärt...

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Erbschaften und Vermächtnisse – Über das Leben hinaus Gutes tun

Anna und Franz K., beide 75 Jahre, verheiratet und kinderlos haben die Marianne Strauß Stiftung mittels Testament als Gesamterbin ihres Vermögens eingesetzt. Über das Internet wurden Sie auf unsere Stiftung aufmerksam. Sie möchten mit Ihrem Vermögen auch über den Tod hinaus Gutes tun. „Wir waren immer auf der Sonnenseite des Lebens, haben das große Glück, dass wir gesund und finanziell unabhängig sind. Dieses Glück möchten wir gerne weitergeben und mit unserem Nachlass langfristig und nachhaltig die Menschen in Bayern unterstützen, denen es nicht so gut geht“, erklärt das Ehepaar seine Entscheidung.

Wie das Ehepaar K. haben sich bis heute schon fast 50 Spender dazu entschlossen, der Stiftung ihr Vermögen teilweise oder ganz zu vererben. So stammt z.B. das Büro der Stiftung aus den Mitteln einer Erbschaft. Die Erblasserin ermöglichte somit, dass die Stiftung ihre Aufgabe im bewährten Umfang erfüllen kann. Es gibt eine Vielzahl an Möglichkeiten, über den eigenen Tod hinaus Gutes zu tun. So können Sie z. B. die Stiftung verpflichten, mit den vererbten Mitteln einen bestimmten Zweck, im Sinne der Satzung (§ 2 Abs. 2 Nr.1 bis 3 der Satzung), z.B. Hilfe für krebskranke Kinder oder Unfallopfer, zu unterstützen.

Steuerlich sind Erbschaften und Vermächtnisse in jeder Höhe zugunsten einer gemeinnützig anerkannten Stiftung hochinteressant, da diese von der Erbschaftssteuer freigestellt sind.

Ihre Unterstützung ist ein wertvolles Geschenk.

Falls Sie überlegen, ob auch Sie die Marianne Strauß Stiftung in Ihrem Testament bedenken möchten, dann nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf. Der Stiftungsvorstand freut sich über Ihr Interesse: Per E-Mail unter [email protected] oder über das Büro der Stiftung.

INHALTE

Spendenkonto
Empfänger:
Marianne Strauß Stiftung
IBAN: DE 30 7015 0000 1000 5065 17
BIC: SSKMDEMM

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