Unterstützungen können gewährt werden, wenn Menschen unverschuldet in Not geraten sind, das heißt in Härtefällen, wo gesetzliche oder andere Hilfen nicht, nicht ausreichend, oder nicht rechtzeitig geleistet werden.
Das Ehepaar I, 75 und 85, wohnt seit Jahrzehnten in München. Inzwischen leben sie von Altersrente und einem kleinen Putzjob von Frau I.. Das Geld ist sehr knapp, vor allem da sie hohe Zahlungen für Medikamente haben, die von der Krankenkasse nicht abgedeckt sind. Frau I. hat hochgradig Diabetes. Jetzt ist der Kühlschrank kaputt gegangen und sie brauchen dringend ein neues Gerät. Natürlich haben wir das Ehepaar gerne bei der Anschaffung des neuen Kühlschranks unterstützt.
Hier finden Sie eine kleine Auswahl an Fällen, bei denen die Marianne Strauß Stiftung helfen konnte.